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   AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23   

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AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23 (https://dejure.org/2023,21298)
AG Calw, Entscheidung vom 04.07.2023 - 8 C 59/23 (https://dejure.org/2023,21298)
AG Calw, Entscheidung vom 04. Juli 2023 - 8 C 59/23 (https://dejure.org/2023,21298)
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  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    Der Geschädigte leistet im Reparaturfall dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allge meinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 155, 1,3).

    Unter diesen Voraussetzungen muss der Geschädigte sich die günstigere Reparaturmöglichkeit entgegenhalten lassen, wodurch sein Anspruch um die Diffe renz der kalkulierten Beträge gekürzt wird (BGHZ 155, 1 ff.).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirt schaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Se natsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6128/20

    Anforderung an den Strengbeweis bei streitiger Schadenskompatibilität

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", son dern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schwei gen gebietet(OLG München, Urt. V. 24.03.2021 - 10 U 6128/20).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    Die Anwendung von Erfahrungswerten, die Grundlage für anerkannte Tabellen sind, wird bei der Beurteilung eines typischen Falles, bei Aus übung des richterlichen Ermessens nach § 287 ZPO allgemein akzeptiert (BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirt schaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Se natsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirt schaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Se natsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    cc) Zwar gibt es in der Rechtsprechung keine einheitliche Grenze für die Zumutbarkeit, allerdings geht der Bundesgerichtshof tendenziell von einer Größenordnung im Bereich von 20 Kilometern aus (BGH vom 28.04.2015 (VI ZR 267/14).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus AG Calw, 04.07.2023 - 8 C 59/23
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirt schaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Se natsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
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